Platzordnung für Mehrgenerationenplatz

Gültig ab dem 18. Mai 2020 unter Berücksichtigung der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz 

1. Der Mehrgenerationenplatz ist bis auf weiteres ausschließlich für organisierte Sportgruppen des TuS Sörgenloch geöffnet. Die TuS-Sportgruppen sind angehalten, ihre geplante Tätigkeit auf dem Platz im Vorfeld mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. Aktuell ist der Platz für folgende Gruppen freigegeben:
Abteilung Boule
Abteilung Jugendfußball
Männer-Sportgruppe „Montagsgruppe“
Abteilung Gymnastik für Damen: Spätles´, Ausgleichsgymastik, Mittwochsgruppe, ebenso die Kurse: „Rückenkurs“ mit Bobby, „In Bewegung bleiben“ mit Hannelore, „Dance-Fitness“ mit Sabine

2. Neben dieser Platzordnung behalten die auf der Schautafel aufgeführten Bestimmungen ihre Gültigkeit. Des Weiteren gilt die ebenfalls hier veröffentlichte Nutzungsordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm.

3. Der Zugang zum Mehrgenerationenplatz ist ausschließlich über den südlichen Haupteingang gestattet. Der Zugang über die Treppe sowie der nördliche Zugang sind gesperrt.

4. Bei der Nutzung des Mehrgenerationenplatzes sind die gebotenen Hygienevorschriften sowie die aktuell geltenden Bestimmungen zu Kontaktverbot und Mindestabstand einzuhalten. Fragen zu Hygienemaßnahmen sind an die E-Mail-Adresse hygienebeauftragte@tus-sörgenloch.de zu richten. Sonstige Fragen oder Anregungen können auf der E-Mail-Adresse info@tus-sörgenloch.de hinterlassen werden.

5. Für die einzelnen Sportgruppen des TuS Sörgenloch gelten separate Verhaltens- und Organisationsregelungen, die aus den Richtlinien der Sportfachverbände abgeleitet werden. Die aktuellen Fassungen der gruppenspezifischen Regelungen hängen im Schaukasten neben dem Eingang zur Sporthalle zur Einsicht aus.

6. Einzelne Spiel- und Sportflächen des Platzes können ganz oder teilweise gesperrt oder mit besonderen Nutzungsregeln versehen werden. Die Sperrungen und Sonderregeln werden optisch (z.B. durch Absperrband) und/oder durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.

7. Die auf dem Platz befindlichen Geräte, insbesondere die Fitness-Geräte, werden nicht desinfiziert. Eine Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für eine Reinigung durch die TuS-Gruppen wird entsprechendes Reinigungsmittel während der Übungsstunde zur Verfügung gestellt.

8. Der Sportbetrieb in der Sporthalle ist untersagt. Für die Spieler der Tischtennisspielgemeinschaft TTSG Sörgenloch/Zornheim gibt es ab dem 9.6.2020 in der Halle einen eingeschränkten Trainingsbetrieb mit einem Hygieneplan, einem Hallenplan und einem Zeitplan. Die Hygieneordnung des Trainingsbetriebes kann hier nachgelesen werden.

9. Eine Benutzung der Umkleidekabinen und Duschen ist nicht möglich. Die Toiletten stehen den Gruppen in eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

10. Die Vereinskneipe ist geschlossen. Sie kann auch nicht für Versammlungen und Sitzungen benutzt werden.

11. Das Einhalten der Regeln wird kontrolliert. Verstöße können zu Platzverweisen oder zur Schließung des Mehrgenerationenplatzes führen.

12. Die Bestimmungen der Platzordnung können sich jederzeit aufgrund gesetzlicher und behördlicher Anordnungen ändern. Die aktuell gültige Version findet sich hier bzw. auf der Homepage des TuS Sörgenloch.

Der Vorstand

2 Gedanken zu „Platzordnung für Mehrgenerationenplatz“

  1. Warum werden die Fitnessgeräte nicht wieder für die Allgemeinheit zur Nutzung frei gegeben. Sie wurden ja nicht nur für den Vereinssport angeschafft. Alle Spielplätze sind auch wieder geöffnet.
    Das RKI hat außerdem darauf hin gewiesen, dass keine Hinweise vorliegen, dass eine Übertragung mit dem Virus auf Oberflächen erfolgt.

    1. Sehr geehrte Frau Wetzel,
      vielen Dank für Ihre Anmerkung zur Nutzung unseres Mehrgenerationenplatzes durch Privatpersonen. Das Gremium des TuS Vorstandes, das sich mit den Regelungen des Sportbetriebes in Coronazeiten beschäftigt, hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Ausweitung des Sportbetriebes befasst und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung Sörgenloch eine Öffnung des Mehrgenerationenplatzes auch für Privatpersonen ab dem 16.07.2020 beschlossen. Dies schließt auch eine Nutzung der Fitnessgeräte auf eigene Gefahr ein. So sollte auch Ihr Sport in Sörgenloch wieder möglich sein.
      Mit freundlichen Grüßen
      Susanne Szeder

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